geführter Kuppelaufstieg
Der Kuppelaufstieg ist räumlich und organisatorisch von der Besichtigung der Kirche getrennt. Wir weisen darauf hin, dass die Bauweise der Frauenkirche von den heutigen Bauvorgaben abweicht. Aufgrund der Gefahren ist der Kuppelaufstieg für Kinder bis 12 Jahre nur in Begleitung von volljährigen Aufsichtspersonen erlaubt. Wir empfehlen, den Kuppelaufstieg nur in gutem Gesundheitszustand anzutreten: nicht, wenn Sie unter Höhen- und/oder Platzangst, Einschränkungen des Bewegungsapparates, Erkrankungen der Atemwege oder Sehbehinderung leiden und nur mit festem Schuhwerk. Alkoholisierten Personen ist der Kuppelaufstieg untersagt. Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer sind sowohl auf dem Weg zur Aussichtsplattform als auch auf der Aussichtsplattform selbst verboten. Es ist strengstens untersagt, Gegenstände von der Aussichtsplattform zu werfen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals und des Kirchenführers ist unbedingt Folge zu leisten. Eltern haften für ihre Kinder. Der Kuppelaufstieg erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kuppelaufstieg ist witterungsabhängig. Bei Vereisung auf der Aussichtsplattform oder einer Windstärke über 6 ist der Aufstieg nicht möglich.
Treffpunkt: Eingang G (nordöstlicher Eingang) der Frauenkirche.
Wir bitten um Verständnis, dass die Teilnahme an der Führung bei Verspätung nicht garantiert werden kann.
Bitte bringen Sie Ihr Ticket mit und zeigen es dem Kirchenführer zum Beginn der Führung.
Veranstalter der Führungen ist die Kuppelaufstieg Frauenkirche Dresden GmbH. Diese ist Ihr Vertragspartner bei der Abwicklung der Führungen. Die Stiftung Frauenkirche und die Kuppelaufstieg Frauenkirche Dresden GmbH übernehmen keine Haftung für mögliche Schäden.
Wir bitten um Verständnis, dass die Teilnahme bei Verspätung nicht garantiert werden kann.